Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick:

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Abschlussorientierte
Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach
§ 81 (2) SGB III)
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
*Um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
NEU
Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
Betriebsgröße
Übernahme
Lehrgangskosten
Arbeitsentgeltzuschuss
Entgeltersatzleistung
Zulassungserfordernis
Behinderungsbedingt erforderliche
Mehraufwendungen
Alle
Betriebsgrößen
100 %
100 %
keine
Übernahme
Maßnahme
und Träger
keine
Übernahme
< 50
Betriebsgrößen
100 % (soll)
75 %
keine
Übernahme
Maßnahme
und Träger
werden
übernommen
50 - 499
Betriebsgrößen
50%
100 % (soll)
bei vollendigung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
50%
keine
Übernahme
Maßnahme
und Träger
werden
übernommen
Ab 500
Betriebsgrößen
25%
25%
keine
Übernahme
Maßnahme
und Träger
werden
übernommen
Alle
Betriebsgrößen
Durch den Arbeitgeber zu tragen
Keine Übernahme
60 / 67 %
nur
Träger
werden
übernommen
Alle
Betriebsgrößen
100 %
100 %
keine
Übernahme
Maßnahme
und Träger
keine
Übernahme
50 - 499
Betriebsgrößen
50%
100 % (soll)
bei vollendigung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
50%
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Übernahme
Maßnahme
und Träger
werden
übernommen
Ab 500
Betriebsgrößen
Alle
Betriebsgrößen
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Fällt es Ihnen schwer, Fachkräfte intern weiterzuentwickeln oder neue zu finden?

Der Fachkräftemangel trifft kleine und mittlere Unternehmen besonders hart – gerade in digitalen Bereichen wie IT, Marketing oder Sales. Weiterbildung ist oft die Lösung – doch sie wirkt teuer, aufwändig und schwer zu organisieren. Genau hier setzen wir an.

Kennen Sie das?

Digitalisierung stockt

Woher Zeit und Budget für digitale Skills nehmen?

Auftragslage schwankt

Wie sichern Sie Auslastung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden?

Hohe Personalkosten

Wie steigern Sie Liquidität und investieren trotzdem ins Know‑how?

Veraltetes Wissen

Wie schöpfen Sie das volle Potenzial Ihres Teams aus?

Das QCG löst diese Herausforderungen – wir zeigen Ihnen wie.

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Der Fachkräftemangel trifft kleine und mittlere Unternehmen besonders hart – gerade in digitalen Bereichen wie IT, Marketing oder Sales. Weiterbildung ist oft die Lösung – doch sie wirkt teuer, aufwändig und schwer zu organisieren. Genau hier setzen wir an.

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Der Fachkräftemangel trifft kleine und mittlere Unternehmen besonders hart – gerade in digitalen Bereichen wie IT, Marketing oder Sales. Weiterbildung ist oft die Lösung – doch sie wirkt teuer, aufwändig und schwer zu organisieren. Genau hier setzen wir an.

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Wie wäre es, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft machen – und das staatlich gefördert?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht eine Förderung von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit – je nach Unternehmensgröße.

Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, helfen bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – für Sie absolut kostenfrei.

FÖRDERRECHNER

Mit unserem interaktiven Förderrechner ermitteln Sie in 30 Sekunden, wie viel Sie bei den Lohnkosten sparen.

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FÖRDERUNG DURCHGERECHNET

Weiterbildungskosten für das Unternehmen

0 €

Gehalt des Mitarbeiters pro Monat

5,000

(+20% Sozialabgaben) pro Monat

3,000

Weiterbildungsdauer

3,000

AG-Kosten des Mitarbeiters

3,000

50% Zuschuss durch Agentur für Arbeit

2,000

Welche Weiterbildungen sind aktuell förderfähig?

Unsere förderfähigen Top‑Kurse im Überblick:

Förderpotential berechnen
In unter 30 Sekunden
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Wie läuft die Förderung konkret ab?

So funktioniert’s – in 3 Schritten

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1. Schritt

Beratung & Förderprüfung

Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit – individuell, kostenlos und unverbindlich.

2. Schritt

Kurswahl & Antragstellung

Wir empfehlen passende Kurse und begleiten Sie bei der Antragstellung.

3. Schritt

Start der Weiterbildung

Ihre Mitarbeitenden lernen digital & praxisnah – mit Zertifikat.

Welche Weiterbildungen sind aktuell förderfähig?

> 200 KMU

profitieren bereits

> 1.000.000 €

Gesamtfördervolumen vermittelt

„12 Vertriebler kostenlos weitergebildet – tausende Euro gespart.“

Image

Nadine R.
HR, KMU NRW

„Digitales Know‑how intern aufgebaut – Top ROI!“

Mario L.
Geschäftsführer IT‑Dienstleister

„Fachkräfte qualifiziert – ohne Budgetbelastung. Ein echter Gewinn fürs Team!“

Marc L.
HR-Leitung, Mittelstand Bayern

Du würdest gerne noch mehr erfahren?

🧠

Lernen mit KI: So funktioniert’s

Wie künstliche Intelligenz das individuelle Lernen revolutioniert und personalisierte Wege eröffnet.

🔍

So entstehen neue Lernformate

Ein Blick hinter die Kulissen: Wie neue Weiterbildungsformate geplant, getestet und umgesetzt werden.

🗣

Stimmen aus der Praxis

Erfahrungsberichte von Teilnehmenden – was sie gelernt haben und wie es ihren Arbeitsalltag verändert hat.

Noch unsicher? Hier finden Sie Antworten:

Welche Weiterbildungen werden durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Alle unsere AZAV‑zertifizierten Kurse – etwa Digital Sales, IT‑Security (CompTIA Security+) oder Projektmanagement 4.0 – sind als Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Kursgebühren, und zusätzlich können Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz?

Zertifizierung: Die Weiterbildung muss von einer AZAV‑zertifizierten Einrichtung (z. B. TEG) angeboten werden.

Beschäftigungsverhältnis: Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ist erforderlich.

Zeitlicher Abstand: In der Regel sollte seit Abschluss der letzten Berufsausbildung etwas Zeit vergangen sein.

Keine Doppelförderung: Eine gleichzeitige Förderung durch ein anderes Programm ist ausgeschlossen.

Lässt sich die geförderte Weiterbildung auch berufsbegleitend durchführen?

Ja. Unsere 100 % Online‑Kurse sind so gestaltet, dass Ihre Mitarbeitenden flexibel neben dem Job lernen können – alle Inhalte stehen on‑demand und mobilfreundlich bereit.

Wie lange dauert der gesamte Antragsprozess durchschnittlich?

Von der Einreichung aller Unterlagen bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 4–6 Wochen, je nach Auslastung der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei, alle Dokumente vollständig und fehlerfrei einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang und Komplexität des Antrags variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Unterstützung, die Beschäftigte während einer geförderten Weiterbildung erhalten, um Lohnausfälle auszugleichen. Der Unterschied zur Weiterbildung nach § 82 SGB III besteht darin, dass die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.

Warum ist es wichtig, Beschäftigte zu schulen?

Wettbewerbsvorteil & Innovation: Aktuelle Digital‑Skills treiben Ihr Geschäft voran.

Mitarbeiterbindung & Motivation: Geförderte Weiterbildung steigert Engagement und Loyalität.

Qualitätssteigerung: Gut ausgebildete Teams liefern bessere Ergebnisse.

Flexibilität: Geschulte Mitarbeitende passen sich leichter an neue Aufgaben an.

Employer Branding: Ihr Unternehmen punktet als moderner, attraktiver Arbeitgeber.

Für wen gilt diese Form der Weiterbildungsförderung?

Seit dem 1. April 2024 können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen jeder Größe gefördert werden – unabhängig von Branche, Alter oder Berufserfahrung.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Zuschuss zu erhalten?

Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters haben.

Vom Mitarbeitenden muss eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung mind. 2 Jahre zurückliegen.

Die Durchführung der Weiterbildung muss durch externen Bildungsträger stattfinden.

Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens bei 120 Stunden liegen.

Wie hoch ist die Förderungssumme?

Abhängig von der Größes Ihres Unternehmens, setzt sich die Förderungssumme aus den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgeltzuschuss zusammen. Bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitenden werden die Weiterbildungskosten zu 100% getragen und der Lohnkostenzuschuss bis zu 75%. Bei Unternehmen bis 500 Mitarbeitenden bis zu 50%.
Die Förderungssumme lässt sich anhand eines Beispiels aufzeigen bei einer 100%igen Übernahme der Weiterbildungskosten bei uns und einem Arbeitsentgeltzuschuss von 75%:

Was muss man tun zur Beantragung?

Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme über das Arbeitgeberkonto.

Beantragung über den Arbeitgeberservice: Hierzu kann man einfach die Maske durchklicken und Unterlagen zusenden.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Sie wollen wissen, wie viel Förderung für Sie möglich ist?

Füllen Sie das kurze Formular aus – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück und prüfen Ihre Fördermöglichkeit.

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