Diese Themengebiete erwarten Ihre Mitarbeiter
Kosten insgesamt 2.781,00




Kosten insgesamt 2.781,00
KI als Assistenz im Arbeitsalltag
Lernen Sie die Chancen und Grenzen von Künstlicher Intelligenz kennen und setzen Sie KI-Tools gezielt zur Textgenerierung, Datenanalyse und Erklärung komplexer Inhalte ein.
Mehr Effizienz mit Tabellen & Charts
Werden Sie sicher im Umgang mit Excel – vom Filtern über Formeln bis hin zur Visualisierung und Automatisierung komplexer Daten.
Routinen digitalisieren – effizienter arbeiten
Sie lernen die Grundlagen von Automatisierungssoftware und wie Sie wiederkehrende Aufgaben durch KI und Vorlagen effizienter gestalten.
Teamarbeit trifft Anwendung
Zum Kursende arbeiten Sie praxisnah im Team und präsentieren Ihre Ergebnisse – mit Ausblick auf zukünftige Einsatzmöglichkeiten.
Sie stärken Ihre digitale Handlungskompetenz und bauen relevante Fähigkeiten aus.
Sie gehören zu den Gestalter:innen des digitalen Wandels im Büro.
Nutzen Sie die staatliche Unterstützung zur Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden.
Nutzen Sie die staatliche Unterstützung zur Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden.
Kompakter, praxisnaher Intensivkurs – direkt im Büroalltag umsetzbar.
Kurskosten und anteilige Lohnkosten sind über das QCG förderbar.
Anerkannter Abschluss durch DataCraft – für Ihre berufliche Weiterentwicklung.
Weiterbildungskosten für das Unternehmen
Gehalt des Mitarbeiters pro Monat
(+20% Sozialabgaben) pro Monat
Weiterbildungsdauer
AG-Kosten des Mitarbeiters
50% Zuschuss durch Agentur für Arbeit
profitieren bereits
Gesamtfördervolumen vermittelt
„12 Vertriebler kostenlos weitergebildet – tausende Euro gespart.“
Nadine R.
HR, KMU NRW
„Digitales Know‑how intern aufgebaut – Top ROI!“
Mario L.
Geschäftsführer IT‑Dienstleister
„Fachkräfte qualifiziert – ohne Budgetbelastung. Ein echter Gewinn fürs Team!“
Marc L.
HR-Leitung, Mittelstand Bayern
Alle unsere AZAV‑zertifizierten Kurse – etwa Digital Sales, IT‑Security (CompTIA Security+) oder Projektmanagement 4.0 – sind als Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Kursgebühren, und zusätzlich können Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragt werden.
Zertifizierung: Die Weiterbildung muss von einer AZAV‑zertifizierten Einrichtung (z. B. TEG) angeboten werden.
Beschäftigungsverhältnis: Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ist erforderlich.
Zeitlicher Abstand: In der Regel sollte seit Abschluss der letzten Berufsausbildung etwas Zeit vergangen sein.
Keine Doppelförderung: Eine gleichzeitige Förderung durch ein anderes Programm ist ausgeschlossen.
Ja. Unsere 100 % Online‑Kurse sind so gestaltet, dass Ihre Mitarbeitenden flexibel neben dem Job lernen können – alle Inhalte stehen on‑demand und mobilfreundlich bereit.
Von der Einreichung aller Unterlagen bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 4–6 Wochen, je nach Auslastung der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei, alle Dokumente vollständig und fehlerfrei einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang und Komplexität des Antrags variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Unterstützung, die Beschäftigte während einer geförderten Weiterbildung erhalten, um Lohnausfälle auszugleichen. Der Unterschied zur Weiterbildung nach § 82 SGB III besteht darin, dass die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.
Wettbewerbsvorteil & Innovation: Aktuelle Digital‑Skills treiben Ihr Geschäft voran.
Mitarbeiterbindung & Motivation: Geförderte Weiterbildung steigert Engagement und Loyalität.
Qualitätssteigerung: Gut ausgebildete Teams liefern bessere Ergebnisse.
Flexibilität: Geschulte Mitarbeitende passen sich leichter an neue Aufgaben an.
Employer Branding: Ihr Unternehmen punktet als moderner, attraktiver Arbeitgeber.
Seit dem 1. April 2024 können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen jeder Größe gefördert werden – unabhängig von Branche, Alter oder Berufserfahrung.
Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters haben.
Vom Mitarbeitenden muss eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung mind. 2 Jahre zurückliegen.
Die Durchführung der Weiterbildung muss durch externen Bildungsträger stattfinden.
Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens bei 120 Stunden liegen.
Abhängig von der Größes Ihres Unternehmens, setzt sich die Förderungssumme aus den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgeltzuschuss zusammen. Bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitenden werden die Weiterbildungskosten zu 100% getragen und der Lohnkostenzuschuss bis zu 75%. Bei Unternehmen bis 500 Mitarbeitenden bis zu 50%.
Die Förderungssumme lässt sich anhand eines Beispiels aufzeigen bei einer 100%igen Übernahme der Weiterbildungskosten bei uns und einem Arbeitsentgeltzuschuss von 75%:
Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme über das Arbeitgeberkonto.
Beantragung über den Arbeitgeberservice: Hierzu kann man einfach die Maske durchklicken und Unterlagen zusenden.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!
Füllen Sie das kurze Formular aus – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück und prüfen Ihre Fördermöglichkeit.