Diese Themengebiete erwarten Ihre Mitarbeiter




6 Monate á 5 UE pro Tag, 600 UE
10.579 Euro
eLearning mit Tutorium
Wöchentlich
Trägerzertifikat
• Implementierung und technische Grundlagen von DATEV-Softwarelösungen
• Softwareeinführung und -implementierung in der Finanzbuchhaltung
• Entwicklung IT-basierter arbeitsrechtlicher Anwendungen und Prozesse
• Systemkonfiguration in DATEV Lohn und Gehalt
• Mandantenverwaltung, Benutzerparameter & Mitarbeiterstammdaten
• Digitale Verwaltung spezifischer Lohnarten & Abrechnungsfälle
• Verwaltung betrieblicher Zusatzleistungen
• Implementierung und Nutzung automatisierter Lohnabrechnungssysteme
• Datenintegration & algorithmische Berechnungen
• Dokumentationserstellung & strukturierter Datenexport
• Nutzung moderner Reporting-Tools zur Datenanalyse
• Datenmanagement mit Fokus auf Spezialthemen
• Datenadministration in der Personalwirtschaft
• Elektronische Behördenschnittstellen & IT-Integration
• Vorbereitung auf die Zertifizierung
• Abschlussbesprechung & Zusammenfassung der Inhalte
Ihre Mitarbeitenden lernen, wie digitale Lohnabrechnung mit DATEV sicher, rechtssicher und effizient umgesetzt wird
Die Weiterbildung vermittelt praxisnahes Wissen zu Konfiguration, Datenimport und Reporting
Kurskosten und anteilige Gehaltszahlungen sind über das QCG voll förderfähig
Kurskosten und anteilige Gehaltszahlungen sind über das QCG voll förderfähig
Strukturierter Online-Kurs mit hohem Praxisbezug zu DATEV und digitalen HR-Prozessen
Je nach Unternehmensgröße sind Kurs und Lohnzuschüsse vollständig förderfähig
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Ihre Mitarbeitenden ein offizielles Zertifikat
Weiterbildungskosten für das Unternehmen
Gehalt des Mitarbeiters pro Monat
(+20% Sozialabgaben) pro Monat
Weiterbildungsdauer
AG-Kosten des Mitarbeiters
50% Zuschuss durch Agentur für Arbeit
profitieren bereits
Gesamtfördervolumen vermittelt
„12 Vertriebler kostenlos weitergebildet – tausende Euro gespart.“
Nadine R.
HR, KMU NRW
„Digitales Know‑how intern aufgebaut – Top ROI!“
Mario L.
Geschäftsführer IT‑Dienstleister
„Fachkräfte qualifiziert – ohne Budgetbelastung. Ein echter Gewinn fürs Team!“
Marc L.
HR-Leitung, Mittelstand Bayern
Alle unsere AZAV‑zertifizierten Kurse – etwa Digital Sales, IT‑Security (CompTIA Security+) oder Projektmanagement 4.0 – sind als Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Kursgebühren, und zusätzlich können Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragt werden.
Zertifizierung: Die Weiterbildung muss von einer AZAV‑zertifizierten Einrichtung (z. B. TEG) angeboten werden.
Beschäftigungsverhältnis: Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ist erforderlich.
Zeitlicher Abstand: In der Regel sollte seit Abschluss der letzten Berufsausbildung etwas Zeit vergangen sein.
Keine Doppelförderung: Eine gleichzeitige Förderung durch ein anderes Programm ist ausgeschlossen.
Ja. Unsere 100 % Online‑Kurse sind so gestaltet, dass Ihre Mitarbeitenden flexibel neben dem Job lernen können – alle Inhalte stehen on‑demand und mobilfreundlich bereit.
Von der Einreichung aller Unterlagen bis zur Bewilligung vergehen in der Regel 4–6 Wochen, je nach Auslastung der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie dabei, alle Dokumente vollständig und fehlerfrei einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang und Komplexität des Antrags variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Unterstützung, die Beschäftigte während einer geförderten Weiterbildung erhalten, um Lohnausfälle auszugleichen. Der Unterschied zur Weiterbildung nach § 82 SGB III besteht darin, dass die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.
Wettbewerbsvorteil & Innovation: Aktuelle Digital‑Skills treiben Ihr Geschäft voran.
Mitarbeiterbindung & Motivation: Geförderte Weiterbildung steigert Engagement und Loyalität.
Qualitätssteigerung: Gut ausgebildete Teams liefern bessere Ergebnisse.
Flexibilität: Geschulte Mitarbeitende passen sich leichter an neue Aufgaben an.
Employer Branding: Ihr Unternehmen punktet als moderner, attraktiver Arbeitgeber.
Seit dem 1. April 2024 können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen jeder Größe gefördert werden – unabhängig von Branche, Alter oder Berufserfahrung.
Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters haben.
Vom Mitarbeitenden muss eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung mind. 2 Jahre zurückliegen.
Die Durchführung der Weiterbildung muss durch externen Bildungsträger stattfinden.
Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens bei 120 Stunden liegen.
Abhängig von der Größes Ihres Unternehmens, setzt sich die Förderungssumme aus den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgeltzuschuss zusammen. Bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitenden werden die Weiterbildungskosten zu 100% getragen und der Lohnkostenzuschuss bis zu 75%. Bei Unternehmen bis 500 Mitarbeitenden bis zu 50%.
Die Förderungssumme lässt sich anhand eines Beispiels aufzeigen bei einer 100%igen Übernahme der Weiterbildungskosten bei uns und einem Arbeitsentgeltzuschuss von 75%:
Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme über das Arbeitgeberkonto.
Beantragung über den Arbeitgeberservice: Hierzu kann man einfach die Maske durchklicken und Unterlagen zusenden.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!
Füllen Sie das kurze Formular aus – wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück und prüfen Ihre Fördermöglichkeit.